Deklaration – Säfte, Wein, Bier nicht Vegan!


Hersteller, so könnte man vermuten, leisten mit Vorsatz nur jene Angaben, die sie in der Zutatenliste anführen müssen. So reicht es heute noch, auf z.B. Süßigkeiten, einfach nur „Gelatine“ zu schreiben. Bei Mindermengen kommt es oft vor, dass der Hersteller die Zutaten komplett vorenthalten kann. Komplizierter wird die ganze Deklaration, wenn Teile vom Tier für die Produktion verwendet wurden. Wie soll ein Hersteller das bitte in Worte fassen? Wie würde es klingen, wenn plötzlich auf einer Verpackung „… wurde mit Hausenblase behandelt“ oder „Produkt wurde mit Gelatine geklärt“ steht?

Was vielen Produzenten und noch viel mehr Politikern nicht in den Kopf gehen will ist, dass es Menschen gibt, die den Kontakt ihrer Nahrungsmittel durch das ganze Tierzeugs einfach nicht haben wollen. Immerhin bekommen Konsumenten die Nahrungsmitteln nicht geschenkt sondern zahlen mit ihrem Geld dafür (dieses sie meist, gegen Lebenszeit eingetauscht haben). Weshalb also gibt man Konsumenten nicht das wonach sie fordern und bereit sind Geld zu zahlen? Es sieht leider so aus als würden Menschen genau das machen, was ihnen in den Genen liegt. Nämlich sich gegenseitig über’s Ohr zu hauen, zu hintergehen, zu betrügen und einfach sich hinterlistig zu verhalten. So ist er eben der „gute Mensch“, der für seinen eigenen Profit seine eigene Mutter an den Teufel als Konkubine verkaufen würde, wenn er wüsste, dass er fünf Euro für sie bekommt.

Deklaration & Deklarationspflicht

Die von vielen Lebensmittelproduzenten intensiv genutzte Marketingstrategie, nämlich die Deklaration „ohne künstliche Aromen“ bei Verwendung von naturidenten Aromen, ist nun nicht mehr möglich. Es hat sich jedoch auf dem Gebiet der Enzyme eine Kleinigkeit geändert – diese wurden Zusatzstoffen gleichgestellt. Enzyme müssen nicht in der Zutatenliste erscheinen, wenn sie als technische Hilfsstoffe zum Einsatz kamen. Enzyme aus GVO müssen nach der neuen VO nicht speziell gekennzeichnet werden. Enzyme aus GVO (z.B. aus genetisch veränderten Pflanzen) sind gemäß Verordnung 1829/2003 entsprechend zu kennzeichnen, sofern sie als Zutaten gelten. Hydrokolloide wie Gelatine oder Milchsäure sind deklarationspflichtig.

Der Einsatz von Tierteilen –  zum Beispiel Störblase zur Klärung von Wein oder Schweinegelatine zur Klärung von Fruchtsäften – müsste, rein analytisch betrachtet, unter die „Carriers (Trägerstoffe)“ Zusatzstoffdefinitionen der EU fallen, die wie folgt lautet:
Carriers (Trägerstoffe): Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelzusatzstoffe, -aromen oder -enzyme, Nährstoffe und/oder sonstige Stoffe, die einem Lebensmittel zu Ernährungszwecken oder physiologischen Zwecken zugefügt werden, zu lösen, zu verdünnen, zu dispergieren oder auf andere Weise physikalisch zu modifizieren, ohne ihre Funktion zu verändern (und ohne selbst eine technologische Wirkung auszuüben), um deren Handhabung, Einsatz oder Verwendung zu erleichtern.

Unter diesem Aspekt betrachtet, gibt es also eine Deklarationspflicht.

Hier findet ihr die Information zu: ☆ GetränkefiltrationSchönung (bei Wein und Bier) ☆ Nahrungstabu

Weitere Artikel zu diesem Thema:
Inhaltsstoffeangabe: Achtung! Enthält Bestandteile tierischer Herkunft!
Die Lösung beim Apfelsaft: Nehmt einfach die naturtrübe Variante. 
Deklaration Wein Bier Fruchtsäfte Gelatine Hausenblase Säfte nicht Vegan


Leave a Comment