Gastartikel verfassen
Artikelmonstern – will gastartikeln
Schicke uns deinen Gastartikel.
Du betreibst eine Location und bietest Nahrungsmittel, Getränke, Köstlichkeiten, die du Veganern oder Frutariern präsentieren möchtest? Oder hast du Kleidung, nachhaltige Einzelstücke, DiY Stücke für Veganer oder Frutarier? Dann bieten wir auch dir, die Möglichkeit uns deinen Artikel zukommen zu lassen. Doch auch hier gilt (wie in den Punkten), dass wir zuerst den Artikel prüfen – bei Positiventscheid steht der Veröffentlichung, in den entsprechenden Kategorien, nichts im Wege.
Dein Artikel muss folgende Punkte erfüllen:
- Deutschsprachige Projekte, die zu uns passen, können eingetragen werden.
- Der Artikel gehört zu einer seit über 6 Monaten bestehenden Unternehmung.
- Der Artikel gehört zu einer Blog- / Webseite die mind. 20 zum Seitenthema passende Beiträge veröffentlicht hat.
- Du besitzt alle Rechte an dem von dir eingereichten Artikel.
Urheberrechtsverstöße werden nicht akzeptiert.
Text Duplikate werden nicht akzeptiert. - Wir behalten uns die Aufnahme der eingereichten Gastartikeln vor.
Es besteht kein Rechtsanspruch zur Eintragung auf dieser Webseite. - Bei Positiventscheid kann es etwas dauern bis der Gastbeitrag erscheint – sei bitte geduldig.
- Der Blog / Die Webseite bindet einen dieser Logo-Banner in seiner „Blogroll oder Partner“
Seite zu www.VeganMonster.com oder setzt einen Textlink zu uns (kein No-Follow von uns, kein No-Follow von dir!) ein.
Wenn dein Artikel die genannten Kriterien erfüllt schicke uns eine Nachricht mit:
an folgende Adresse: office(ät)veganmonster(punkt)com
Mit deiner Einsendung erlaubst du uns die Nutzung des eingesendeten Materials auf unserer Webseite, unseren Socialmedia-Seiten und unseren Printmedien. Wir werden deine Einreichungen nur in Verbindung zu deinem Gastartikel verwenden und treiben damit weder Unsinn noch etwas anderes Unseriöses. Ebenso geben wir deine Daten unter keinen Umständen anderen weiter oder treiben sonstigen Unsinn damit. Du entscheidest, was veröffentlicht werden soll.